Psychiatrische Praxis

                                                                                             
 
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Gutachten


Sachverständigentätigkeit wird seit Mitte der 80iger Jahre ausgeübt

Psychiatrische Sachverständigengutachten werden für unterschiedlichste Auftraggeber (z.B. Gerichte, Rentenversicherungsträger) erstattet; es ist grundsätzlich empfehlenswert, zwecks Abstimmung der fachlichen Zuständigkeit bzw. sonstiger Detailfragen vorab persönlich Rücksprache zu nehmen.