Sachverständigentätigkeit wird seit Mitte der 80iger Jahre ausgeübt
Psychiatrische Sachverständigengutachten werden für unterschiedlichste Auftraggeber (z.B. Gerichte, Rentenversicherungsträger) erstattet; es ist grundsätzlich empfehlenswert, zwecks Abstimmung der fachlichen Zuständigkeit bzw. sonstiger Detailfragen vorab persönlich Rücksprache zu nehmen.


